Ästhetik

Es gibt Zahnverfärbungen, die durch Anlagerung von Farbstoffen aus der Nahrung (Tee, Kaffee, etc.), den Gebrauch von speziellen Mundspülungen oder Tabakkonsum entstanden sind. Diese Verfärbungen werden in der Regel bei der professionellen Zahnreinigung entfernt.
Bei Verfärbungen, die im Zahn eingelagert sind (z.B. nach einer Wurzelbehandlung, Absterben des Zahnnervs, dunklere natürliche Zahnfarbe), reicht diese Maßnahme nicht aus. In diesen Fällen ist meistens das Bleaching mit Wasserstoffperoxid das Mittel der Wahl.

  • Internes Bleaching bei devitalen und verfärbten Zähnen
  • In-Office-Bleaching in der Zahnarztpraxis
  • Home-Bleaching mit individuell angefertigter Kunststoffschiene zu Hause bei Ihnen

Wichtig:

  • Vor dem Bleaching muss eine Professionelle Zahnreinigung stattfinden
  • Füllungen, Veneers und Kronen können nicht gebleicht werden
  • Bleaching ist eine kosmetische Maßnahme und nicht Teil des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenkasse

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